Mai 2002
12.05.2002 18:14 von Bernd Rosen
12.05.2002 18:14 von Bernd Rosen
Die Tatsache, dass ein Schachspieler in Zeitnot war, sollte ebensowenig als Entschuldigung gewertet werden, wie die Aussage eines Gesetzesbrechers, er wäre zum Zeitpunkt der Tat betrunken gewesen.
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